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Verpflichtungsvertrag - Verwaltungsrecht

Normen

§§ 54 - 62 VwVfG

Information

Öffentlich-rechtlicher Vertrag, der auf die Erfüllung eines Anspruchs gerichtet ist.

Öffentlich-rechtliche Verträge können sowohl als Verfügungsverträge als auch als Verpflichtungsverträge geschlossen werden.

Ein Verpflichtungsvertrag ist gekennzeichnet durch die Leistungspflicht einer oder mehrerer Parteien und die Anspruchsberechtigung der anderen Partei(en) auf diese Leistung.

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