Verfügungsvertrag - Verwaltungsrecht
Normen
Information
Öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den die Rechtslage unmittelbar geändert wird.
Neben der Unterteilung in koordinationsrechtliche und subordinationsrechtliche Verträge können öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Regelungsgegenstand in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge unterteilt werden.
Siehe auch
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Subordinationsrechtlicher Vertrag
Vergleichsvertrag - Verwaltungsrecht