Rechtswörterbuch

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Verfügungsvertrag - Verwaltungsrecht

 Normen 

§§ 54 - 62 VwVfG

 Information 

Öffentlich-rechtlicher Vertrag, durch den die Rechtslage unmittelbar geändert wird.

Neben der Unterteilung in koordinationsrechtliche und subordinationsrechtliche Verträge können öffentlich-rechtliche Verträge nach dem Regelungsgegenstand in Verpflichtungs- und Verfügungsverträge unterteilt werden.

 Siehe auch 

Austauschvertrag

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Subordinationsrechtlicher Vertrag

Vergleichsvertrag - Verwaltungsrecht

Verpflichtungsvertrag - Verwaltungsrecht

Willenserklärung - Verwaltungsrecht