Rechtswörterbuch

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Verbraucherinformation Lebensmittel

 Normen 

VIG

LMIDV

 Information 

1. Einführung

In den letzten Jahren haben betrügerische Handlungen bei der Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebensmitteln, Wein und Futtermitteln rasant zugenommen. Aufgrund dieser Erfahrungen hat gleichzeitig aber auch bei einem gewissen Kreis der Bevölkerung das Interesse an Informationen über die Herkunft der ihm angebotenen Lebensmittel zugenommen bzw. es wird mehr auf die Qualität der Lebensmittel geachtet.

Das Verbraucherinformationsgesetz regelt dabei folgende Bereiche:

  • Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen.

  • Die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit bei Vorliegen bzw. dem Verdacht eines Lebensmittelskandals sind geregelt.

  • Die Staatsanwaltschaften sind zur Information der Überwachungsbehörden bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verpflichtet.

2. Recht der Verbraucher auf Zugang zu bei den Behörden vorhandenen Informationen

Jeder Informationssuchende hat gemäß § 2 VIG freien Zugang zu folgenden Daten:

  • Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futterrecht sowie über die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen

  • von einem Erzeugnis ausgehende Gefahren oder Risiken für die Gesundheit und Sicherheit

  • die Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung sowie das Herstellen bzw. Behandeln von Erzeugnissen

  • die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren

  • die Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher

Voraussetzung ist, dass der Informationssuchende zuvor einen schriftlichen Antrag gestellt hat, aus dem sich ergibt, auf welche Informationen sich der Antrag bezieht. Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, die über die gewünschten Informationen verfügt.

Gemäß § 6 VIG kann die Information durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise erfüllt werden. Über den Antrag ist gemäß § 5 VIG innerhalb einer Frist von einem Monat zu entscheiden.

Dabei hat die Behörde gemäß dem Gebührenverzeichnis der Verbraucherinformationsgebührenverordnung die dort aufgeführten Gebühren für die individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (zuvor als Amtshandlungen bezeichnet) zu erheben.

3. Information der Öffentlichkeit bei Vorliegen bzw. dem Verdacht eines Lebensmittelskandals

Die in § 40 LFGB geregelte Befugnis der Behörde zur Information der Öffentlichkeit bei einer Unregelmäßigkeit wurde ausgeweitet:

Die Möglichkeit der Behörde, die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, zu informieren, wird als grundsätzliche Weisung der Behörde ("soll") geregelt. Vor der Entscheidung ist eine Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Bevölkerung und den zu erwartenden Auswirkungen auf das Unternehmen abzuwägen.

4. Pflicht der Staatsanwaltschaften zur Information der Überwachungsbehörden

Zur Verbesserung der Erkenntnis und Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Überwachungsbehörden ist gemäß § 42 Abs. 5 LFGB die Staatsanwaltschaft, die gegen einen Unternehmer ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futterrecht eingeleitet hat, verpflichtet, dies der zuständigen Überwachungsbehörde mitzuteilen.

 Siehe auch 

BGB-Informationspflichten

Verbraucher

Verbrauchervertrag

Grube/Immel/Wallau: Verbraucherinformationsrecht; 1. Auflage 2013

Möstl: Hoheitliche Verbraucherinformation. Grundfragen und aktuelle Entwicklungen; Lebensmittel und Recht - LMuR 2015, 185

Schoch: Neuere Entwicklungen im Verbraucherinformationsrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2010, 2241

Voit: Die Befugnis zur Information der Öffentlichkeit bei täuschenden, aber die Gesundheit nicht gefährdenden Lebensmitteln; Lebensmittel und Recht - LMuR 2012, 9

Werner: Verbraucherinformation ohne Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit? Verfassungs- und systemwidrige Vorschriften im neuen Verbraucherinformationsgesetz; Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht - ZLR 2008, 115