Umgangsrecht - Rechtsanwaltsgebühren
Gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt.
Bei der Berechnung der Gebühren in einem Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts ist zu unterscheiden, ob das Umgangsrecht im Scheidungsverbund mitgeregelt werden soll oder es in einem selbstständigen Verfahren geltend gemacht wird:
Gegenstandswerte für Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts sind:
Der Gegenstandswert für das selbstständige Verfahren bemisst sich nach § 45 FamGKG und beträgt seit dem 01.01.2021 4.000,00 EUR. Hierbei handelt es sich um einen Ausgangswert, der nach Lage des Falles niedriger oder höher sein kann.
Wird das Umgangsrecht im Scheidungsverbund geltend gemacht, so erhöht sich der Verfahrenswert gemäß § 44 Abs. 2 FamGKG um 20 %, Prozent, höchstens um jeweils 4.000,00 EUR (seit dem 01.01.2021).