Transportrecht
CMR
ADSp
ADR
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Umzugstransport
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Krankenarbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG
Allgemeine Leistungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
1 Das Transportrecht
Transportrecht ist der Sammelbegriff für die die Beförderung von Gütern umfassenden Rechtsbereiche. Die Art der Beförderung ist dabei unbeachtlich. Das deutsche Transportrecht (d.h. Lade- und Abladeort befinden sich in Deutschland) umfasst insbesondere die folgenden Vertragsarten:
den Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB)
den Umzugsvertrag, eine Sonderform des Frachtvertrages (§§ 451 - 451h HGB)
den Lagervertrag (§§ 467 ff. HGB)
Die Vorschriften des HGB über das Frachtgeschäft gelten für innerdeutsche Beförderungen des Gutes zu Lande, also mit Kraftfahrzeug oder Eisenbahn, mit Binnenschiffen oder mit Luftfahrzeugen.
Sonderregelungen gelten für die Beförderung von Umzugsgut (Umzugsvertrag, § 451 HGB) und für den multimodalen Transport (Beförderung mit verschiedenartigen Transportmitteln, § 452 HGB).
Bei grenzüberschreitenden Beförderungen gehen die internationalen Abkommen vor:
beim grenzüberschreitenden Transport mit Kraftfahrzeugen gelten meist die CMR (Übereinkommen vom 19.05.1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
bei internationalen Lufttransporten kommt das Montrealer Abkommen zur Geltung (siehe dazu den Beitrag "Flugreise")
beim grenzüberschreitenden Transport mit Eisenbahnen kommt das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 09.05.1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 3. Juni 1999 zur Anwendung (https://transportrecht.org/wp-content/uploads/COTIF99.pdf)
Für den Seetransport gelten die §§ 481 - 535 HGB. Siehe insofern den Beitrag "Seefrachtvertrag".
2 Fachanwalt
Für Rechtsanwälte besteht die Möglichkeit einer Spezialisierung als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.