Rechtswörterbuch

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Teilregelung

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Die Teilregelung stellt einen endgültigen, inhaltlich beschränkten Verwaltungsakt dar. Unterformen sind der Vorbescheid und die Teilgenehmigung.

Beispiel:

Als Instrument im sog.gestuften Verwaltungsverfahren dient die Teilregelung vor allem der Beschleunigung der Baudurchführung bei komplexen Planungsprozessen (Flughäfen, Industrieanlagen u.ä.).

Die Teilregelung ist abzugrenzen vom vorläufigen Verwaltungsakt und von der Zusicherung (vgl. § 38 VwVfG), die einen Verwaltungsakt (nur) in Aussicht stellt.

 Siehe auch 

Verwaltungsakt

Verwaltungsakt - vorläufig

Vorbescheid

Zusage