Rechtswörterbuch

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Subordinationsrechtlicher Vertrag

 Normen 

§ 54 S. 2 VwVfG

 Information 

1. Begriffsbestimmung

Ein subordinationsrechtlicher Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, bei dem die Vertragspartner sonst im Über- und Unterordnungsverhältnis (Subordinationsverhältnis) zueinander stehen, die Verwaltung also durch Verwaltungsakt handeln würde.

Der städtebaulicher Vertrag kann ein subordinationsrechtlicher Vertrag sein.

2. Zulässigkeit

In einzelnen Gesetzen (insbesondere im Baugesetzbuch) ist die Befugnis der Verwaltung zum Abschluss eines (subordinationsrechtlichen) Vertrages ausdrücklich festgelegt.

Im Übrigen richtet sich die Zulässigkeit nach der für alle öffentlich-rechtlichen Verträge geltenden Generalklausel des § 54 S. 1 VwVfG:

Danach ist der Abschluss eines Verwaltungsvertrages zulässig, wenn Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Das Erfordernis ist bereits erfüllt, wenn Rechtsvorschriften eine andere Handlungsweise vorschreiben.

3. Arten

Im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelte Arten der subordinationsrechtlichen Verträge sind Austauschverträge (§ 56 VwVfG) und Vergleichsverträge (§ 55 VwVfG) unterteilt. Die Unterteilung ist nicht abschließend, auch andere Formen sind denkbar.

4. Form

Der subordinationsrechtliche Vertrag unterliegt als öffentlich-rechtlicher Vertrag grundsätzlich dem Schriftformerfordernis des § 57 VwVfG, es sei denn eine andere Form ist gesetzlich vorgeschrieben.

5. Besonderheiten

Der subordinationsrechtliche Vertrag unterliegt, anders als der koordinationsrechtliche, einigen Einschränkungen: Die §§ 55, 56, 59 Abs. 2, 61 VwVfG sind nur auf den subordinationsrechtlichen Vertrag anwendbar.

§ 55 VwVfG regelt die Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrages, § 56 VwVfG die des Austauschvertrages. In § 59 Abs. 2 VwVfG sind nur für den subordinationsrechtlichen Vertrag geltende Nichtigkeitsgründe niedergelegt. § 61 VwVfG beinhaltet für die Vertragsparteien die Grundlagen der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

 Siehe auch 

Austauschvertrag

Koordinationsrechtlicher Vertrag

Koppelungsverbot

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag

Verfügungsvertrag - Verwaltungsrecht

Vergleichsvertrag - Verwaltungsrecht

Verpflichtungsvertrag - Verwaltungsrecht

Willenserklärung - Verwaltungsrecht

Becker: Überblick über die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Folgen des Verkaufs und Kaufs eines kontaminierten Grundstücks unter dem neuen Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG); DVBl. 2000, 585

Erfmeyer: Die Beseitigung einer Ungewissheit über den Sachverhalt durch Abschluss eines Vergleichsvertrages, DVBl. 1998, 753

Henneke/Knack: VwVfG. Kommentar; 11. Auflage 2019

Kunig: Verträge und Absprachen zwischen der Verwaltung und Privaten, DVBl. 1992, 1193
Tschaschnig: Die Nichtigkeit subordinationsrechtlicher Verträge nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, 1984