Rechtswörterbuch

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Straßenverkehrsordnung

 Normen 

StVO

 Information 

Die Straßenverkehrsordnung ist die konkrete Rechtsgrundlage für die Teilnahme von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

Dabei gilt das Straßenverkehrsrecht für den öffentlichen Verkehrsraums (§ 1 StVG). Dazu gehören neben den durch Widmung entstandenen öffentlichen Straßen auch Straßen und Wege im Eigentum privater, die für die Allgemeinheit geöffnet sind. Der BGH nimmt folgende Begriffsbestimmung vor (BGH 30.01.2013 - 4 StR 527/12):

"Der Begriff des Straßenverkehrs (...) bezieht sich auf Vorgänge im öffentlichen Verkehrsraum. Erfasst werden zum einen alle Verkehrsflächen, die nach dem Wegerecht des Bundes und der Länder oder der Kommunen dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind (z.B. Straßen, Plätze, Brücken, Fußwege). Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird (...). Für die Frage, ob eine Duldung des Verfügungsberechtigten vorliegt, ist nicht auf dessen inneren Willen, sondern auf die für etwaige Besucher erkennbaren äußeren Umstände (Zufahrtssperren, Schranken, Ketten, Verbotsschilder etc.) abzustellen. Eine Verkehrsfläche kann zeitweilig "öffentlich" und zu anderen Zeiten "nicht-öffentlich" sein (...). Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird".

In der StVO sind zahlreiche Verkehrsregeln für Verkehrsteilnehmer in bestimmten Verkehrssituationen normiert, die einen geordneten, flüssigen und sicheren Straßenverkehr gewährleisten sollen. Daneben enthält die StVO Bestimmungen über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Eine Vorgabe besteht durch die normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)".

Verstöße gegen bestimmte Vorschriften führen zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 49 StVO.

 Siehe auch 

Abbiegen im Straßenverkehr

Abstand im Straßenverkehr

Bußgeldkatalog

Fahrzeugführer - Haftung

Geschwindigkeit im Straßenverkehr

Parken von Fahrzeugen

Personenbeförderung Pkw

Verkehrsunfall - Allgemein

http://www.verkehrsportal.de

Heß/Burmann: Die aktuellen Entwicklungen im Straßenverkehrsrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2020, 1120

Himmelreich/Halm: Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht; 6. Auflage 2017

Lütkes: Straßenverkehr. Kommentar; Loseblattwerk