Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Strafvollzugsgesetz

Normen

StVollzG

Strafvollzugsgesetze der Länder, so z.B.

  • BayStVollzG

  • HmbStVollzG

  • NJVollzG

Musterentwurf zu den Strafvollzugsgesetzen der Länder

Information

Der Vollzug einer Freiheitsstrafe ist im Strafvollzugsgesetz des Bundes sowie den Strafvollzugsgesetzen der Länder geregelt.

Hinweis:

Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übergegangen. Die Bundesländer haben nunmehr eigene Strafvollzugsgesetze erlassen, die teilweise auch als Justizvollzugsgesetze bezeichnet werden.

In den Strafvollzugsgesetzen finden sich umfangreiche Vorschriften, die einen geordneten, sicheren, aber auch menschenwürdigen Strafvollzug sicherstellen sollen. Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit wie möglich angeglichen werden und dem obersten Vollzugsziel dienen: Der Gefangene soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Es finden sich im Einzelnen Vorschriften über:

Ein Strafgefangener hat gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt und den damit erfolgenden Verlust seiner Arbeit und sozialen Kontakte erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt (BVerfG 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03).

Das BVerfG hat den Anspruch eines Strafgefangenen auf den Besitz eines Computers (Laptop) bzw. auf die Nutzung der in der Justizvollzugsanstalt vorhandenen Computer zum Verfassen von Schriftsätzen, insbesondere für gerichtliche Verfahren, aufgrund einer möglichen Gefährdung der Sicherheit und Ordnung verneint (BVerfG 27.03.2019 - 2 BvR 2268/18). Rechtsgrundlage war Art. 72 Abs. 2 Nr. 2 BayStVollzG.

metis