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Störer im Polizei- und Ordnungsrecht

 Normen 

Polizei- und Ordnungsgesetze der Länder

 Information 

Subjekte des Polizei- und Ordnungsrechts sind die Störer z.B. der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es wird unterschieden zwischen den folgenden beiden Formen:

Zum Ausgleichsanspruch zwischen verschiedenen Störern gilt Folgendes: Nach der Rechtsprechung des BGH hat der durch die Polizei- und Ordnungsbehörde in Anspruch genommene Störer keinen Ausgleichsanspruch gegenüber einem nicht in Anspruch genommenen Störer analog einer Gesamtschuld. Etwas anderes gilt jedoch dort, wo das Polizei- und Ordnungsrecht Vorschriften über den Ausgleich unter mehreren Störern enthält (BGH 10.07.2014 - III ZR 441/13).

 Siehe auch 

Gefahr - öffentliche

Gefahrenabwehr

Nichtstörer

Störer - zivilrechtlicher