Sozialhilfe - Vorbeugende Gesundheitshilfe
Die Krankenhilfe ist eine der in den §§ 47 – 52 SGB XII niedergelegten Hilfen zur Gesundheit.
Die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe umfassen die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Darüber hinaus werden medizinische Behandlungen gewährt, wenn nach ärztlichem Urteil ohne diese eine Erkrankung oder ein Gesundheitsschaden einzutreten droht.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die in keiner (gesetzlichen) Krankenversicherung versichert sind.
Sozialhilfe – Hilfe bei Schwangerschaft
Sozialhilfe – Hilfe zur Familienplanung
Grube/Wahrendorf: SGB XII – Sozialhilfe; Kommentar, 2. Auflage 2008
Seewald: Das neue Sozialhilferecht: Ein Überblick zum SGB XII; Neue Wirtschafts-Briefe – NWB 2005, 973
Zink/Mergler: Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe; 1. Auflage 2008, Loseblatt