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Sozialhilfe - Vorbeugende Gesundheitshilfe

Normen

§ 47 SGB XII

Information

Die Krankenhilfe ist eine der in den §§ 47 – 52 SGB XII niedergelegten Hilfen zur Gesundheit.

Die Leistungen der vorbeugenden Gesundheitshilfe umfassen die medizinischen Vorsorgeleistungen und Untersuchungen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Darüber hinaus werden medizinische Behandlungen gewährt, wenn nach ärztlichem Urteil ohne diese eine Erkrankung oder ein Gesundheitsschaden einzutreten droht.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die in keiner (gesetzlichen) Krankenversicherung versichert sind.

metis