Rechtswörterbuch

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Selbsthilfe - erlaubte

 Normen 

§ 229 BGB

§ 561 BGB

§ 858 f. BGB

 Information 

Die Selbsthilfe ist ein Rechtfertigungsgrund im Zivilrecht.

Selbsthilfe ist die Durchsetzung oder Sicherung eines Anspruchs mit privaten Mitteln und daher in unserem Rechtssystem grundsätzlich verboten (Gefahr der "Selbstjustiz"), in den folgenden gesetzlich geregelten Fällen jedoch zulässig:

  1. 1)

    Wenn staatliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und die Gefahr besteht, dass ohne sofortiges Eingreifen die Verwirklichung eines Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird, dürfen die in § 229 BGB aufgeführten Selbsthilfehandlungen vorgenommen werden, so z.B.

    • Wegnehmen einer Sache

    • Festnehmen eines Verpflichteten

    • Beschädigungen einer Sache

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen Selbsthilfe sind:

    • Es muss ein eigener Anspruch des Handelnden bestehen.

    • Staatliche Hilfe kann nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Dazu zählen neben der polizeilichen Hilfe auch die Mittel der gerichtlichen Eilverfahren.

    • Ausreichend ist eine wesentliche Erschwerung der Durchsetzung des Anspruchs. Dies beinhaltet nicht die Beweissicherung oder die Sicherung aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

  2. 2)

    Selbsthilfe des Vermieters, § 561 BGB:

    Um sein Vermieterpfandrecht zu sichern, darf der Vermieter die Entfernung der Sachen verhindern und die Sachen in Besitz nehmen, wenn der Mieter auszieht.

  3. 3)

    Selbsthilfe des Besitzers, § 859 BGB:

    Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. Der Begriff der "verbotenen Eigenmacht" ist in § 858 BGB legal definiert.

 Siehe auch 

Festnahme

Notwehr

Notwehr - zivilrechtliche

Duchstein: Die Selbsthilfe; Juristische Schulung - JuS 2015, 105

Haurand: Rechtsfragen der Selbsthilfe. Wann dürfen Rechte eigenmächtig durchgesetzt werden? Neue Wirtschafts-Briefe - NWB 2001, 1931

Horst: Selbsthilfemöglichkeiten bei der Abwicklung beendeter Mietverhältnisse; Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht - NZM 1998, 139

Strobel: Digitaler Fernzugriff und verbotene Eigenmacht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2022, 2361