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Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Aufhebungsvertrag

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Der schwerbehinderte Arbeitnehmer kann ohne Zustimmung des Integrationsamtes einen Aufhebungsvertrag schließen. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den schwerbehinderten Arbeitnehmer über den Verlust seines Sonderkündigungsschutzes zu informieren, es sei denn es ist erkennbar, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer unwissend ist.

"Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, in der Wartezeit gemäß § 1 KSchG ein Präventionsverfahren durchzuführen" (BAG 21.04.2016 - 8 AZR 402/14).

 Siehe auch 

Integrationsamt

Integrationsfachdienst

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Benachteiligungsverbot

Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Kündigung

Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Präventionsverfahren

Schwerbehinderte Arbeitnehmer - Vorstellungsgespräch

Knittel: SGB IX. Kommentar; 11. Auflage 2017