Rechtswörterbuch

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Schutz der Intimsphäre

 Normen 

§ 184k StGB

BT-Drs. 19/17795

 Information 

Derzeit kommt es zu Fällen, in denen unbefugt eine in der Regel heimliche Bildaufnahme hergestellt oder übertragen wird, die den Blick unter den Rock oder unter das Kleid einer anderen Person zeigt. Auch entsprechende Bildaufnahmen, die in den Ausschnitt gerichtet sind und die weibliche Brust abbilden, werden gefertigt.

Die Handlung wird auch als "Upskirting" oder "Upblousing" bezeichnet.

Da diese Aufnahmen zumeist im öffentlichen Raum (z.B. in der Bahn oder auf Rolltreppen) gefertigt werden, kommt eine Strafbarkeit nach § 201a StGB nicht in Betracht, da diese Strafnorm nur Personen vor unbefugten Bildaufnahmen schützt, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum, wie etwa in einer Umkleidekabine, befinden.

Zum 01.01.2021 wurde daher mit § 184k StGB ein Strafgesetz eingeführt, mit dem die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen geahndet wird. Die Regelung sieht vor, das unbefugte Herstellen oder Übertragen von Bildaufnahmen, die bestimmte besonders schützenswerte Körperteile abbilden, unter Strafe zu stellen.

Diese Körperteile müssen gegen Anblick geschützt worden sein. Dieser Schutz kann auf vielfältige Weise entstehen, beispielsweise durch das Tragen von Oberbekleidung (zum Beispiel Rock oder Kleid) oder durch das Nutzen anderer Sichtschutz spendender Objekte wie Handtücher.

Um die Strafbarkeit einzugrenzen, ist der Tatbestand auf besonders schützenswerte Körperteile beschränkt. Dabei handelt es sich namentlich um die Genitalien, das Gesäß und die weibliche Brust. Das Adjektiv "weiblich" bezieht sich dabei allein auf die Brust und nicht auf das Geschlecht des Opfers, sodass auch Brüste von Personen erfasst sind, die formal dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind, die sich aber erkennbar dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen (zum Beispiel Transgender).

 Siehe auch 

Persönlichkeitsrechte

Pressefreiheit

Schutz der Privatsphäre

Soziale Netzwerke

Satzger/Schluckebier/Widmaier: StGB. Kommentar; 5. Auflage 2021

Wolf: Zur Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen. Der neue § 184k StGB ("Upskirting"); Berliner Anwaltsbaltt - BerlAnwBl 2020, 307