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Sachverständiger Zeuge

 Normen 

§ 414 ZPO

 Information 

Ein sachverständiger Zeuge ist ein Zeuge, der (zufällig) aufgrund seiner besonderen Sachkenntnisse fachkundliche Wahrnehmungen machen konnte.

Beispiel:

Ein am Unfallort befindlicher Arzt.

Nach der Entscheidung OVG Nordrhein-Westfalen 18.07.2007 - 8 A 1075/06 ist ein sachverständiger Zeuge von einem Zeugen bzw. Sachverständigen wie folgt abzugrenzen:

  • Der sachverständige Zeuge ist ein Zeuge, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat. Kennzeichnend für den sachverständigen Zeugen ist es, dass er "unersetzbar" ist, da er (nur) von ihm selbst wahrgenommene "vergangene" Tatsachen bekundet (§ 414 ZPO).

  • Ein "einfacher" Zeuge hätte aufgrund seiner fehlenden Sachkenntnis die Aussage nicht machen können.

  • Demgegenüber begutachtet der Sachverständige aufgrund seiner besonderen Sachkunde auf einem Fachgebiet als Gehilfe des Gerichts einen von diesem festzustellenden Sachverhalt. Aufgabe des Sachverständigen ist es, dem Gericht besondere Erfahrungssätze oder Kenntnisse des jeweiligen Fachgebietes zu vermitteln oder aufgrund von besonderen Erfahrungssätzen oder Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen. Er ist in dieser Funktion grundsätzlich austauschbar.

Die Abgrenzung des sachverständigen Zeugen zum Sachverständigen und Zeugen ist nicht immer eindeutig zu ziehen.

Nach dem Urteil OVG Niedersachsen 23.12.2011 - 5 OB 411/11 ist ein Arzt "dann ein sachverständiger Zeuge, wenn er über eine bestimmte Krankheit aussagt, aber ein Sachverständiger und Zeuge, wenn er die Ursache und die Wirkung dieser Krankheit bekundet."

Die Unterscheidung ist insbesondere für die Vergütung bedeutsam. Für den sachverständigen Zeugen gelten die Vorschriften des Zeugenbeweises, er ist auch als Zeuge zu entschädigen.

 Siehe auch 

Beweismittel

Sachverständige

Zeugenbeweis

Baumgärtel/Laumen/Prütting: Handbuch der Beweislast - Grundlagen; 2. Auflage 2009.

Prütting/Wegen/Weinreich/Gehrlein: ZPO-Kommentar; 4. Auflage 2012

Schneider/Thiel: Zivilprozessuales Beweisrecht; 1. Auflage 2008