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Robert-Koch-Institut

 Normen 

§ 4 IfSG

§ 4 GenTG

 Information 

Das Robert-Koch-Institut ist ein Bundesinstitut (Bundesoberbehörde) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (Fachaufsicht). Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.

Das Institut nimmt die Stellung des früheren Bundesgesundheitsamtes ein. Sitz des Instituts ist Berlin.

Beim Robert Koch-Institut sind gemäß § 23 IfSG zwei Kommissionen eingerichtet:

  • Die "Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention", die nunmehr auch für die Erstellung von Empfehlungen für Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe zuständig ist.

  • Die "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie" (Kommission ART). Hintergrund ist die Zunahme antimikrobieller Resistenzen bei bestimmten, insbesondere "behandlungsassoziierten" (nosokomialen) Krankheitserregern vor dem Hintergrund der steigenden Zahl älterer Menschen, die medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Diese führen insbesondere in Krankenhäusern zu Infektionen mit teilweise tödlichem Verlauf.

Neben dem Robert-Koch-Institut unterstehen dem Bundesgesundheitsministerium u.a. folgende weitere Institute:

 Siehe auch 

Arzneimittelhaftung

Bundesoberbehörde

http://www.rki.de/ (Internetauftritt des Robert-Koch-Instituts)