Rechtsschutzversicherung - Formen
Abschnitt 2 ARB 2012
§§ 21 - 29 ARB 2008/2000/94
Rechtsschutzversicherungen können in folgenden Formen abgeschlossen werden:
Rechtsschutz für Nichtselbstständige:
Privat- und Berufs-Rechtsschutz:
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Verwaltung eigenen Vermögens, auch wenn es beträchtlich ist.
Eine selbstständige Tätigkeit liegt bei dem Betrieb der Photovoltaikanlage nicht vor. Diese erfordert für die notwendigen oder nützlichen Geschäfte keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung dieser Geschäfte (OLG Celle 02.12.2010 - 8 U 131/10).
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Selbstständige:
Privat-Rechtsschutz
Berufs-Rechtsschutz
Rechtschutz für Firmen und Vereine
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
Straßenverkehrswesen:
Verkehrs-Rechtsschutz
Fahrzeug-Rechtsschutz
Fahrer-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Mieter bzw. Eigentümer von Grundstücken (Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz)
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
Zudem ist zwischen den jeweiligen Leistungsarten zu unterscheiden.