Prozessvertrag
Gesetzlich nicht geregelt.
Vertrag zwischen den Parteien eines Prozesses über die Rechtsfolgen eines Prozesses.
Als Prozessvertrag wird ein Vertrag zwischen den am Zivilprozess beteiligten Parteien bezeichnet, in dem sie bestimmte prozessuale Rechtsfolgen vereinbaren.
Vertragsgegenstand sind alle Regelungen, die der Disposition der Parteien unterliegen.
Beispiele:
Verzicht auf Rechtsmittel
Beschränkung der verwendeten Beweismittel.
Beginn der Vollstreckung erst mit der Rechtskraft.
Wird der Vertrag vor Gericht geschlossen, müssen gegebenenfalls prozessrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: In einem Anwaltsprozess kann dann der Vertrag z.B. nur von einem Rechtsanwalt geschlossen werden.
Eckardt/Demdorfer: Der Mediator zwischen Vertraulichkeit und Zeugnispflicht - Schutz durch Prozessvertrag; MDR (Monatsschrift für Deutsches Recht) 2001, 786