Rechtswörterbuch

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Progressionsvorbehalt

 Normen 

§§ 3, 32b EStG

 Information 

Methode der Einkommensteuerermittlung.

Bestimmte Einnahmen eines Steuerpflichtigen, die steuerfrei sind, müssen bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt werden:

Die vom Progressionsvorbehalt erfassten Einkünfte sind in § 32b Abs. 1, 1a EStG enumerativ aufgezählt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um sogenannte Lohnersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld etc. und ausländische Einkünfte, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen der ausländischen Steuerpflicht unterliegen.

Hat der Steuerpflichtige neben zu versteuernden Einkünften auch steuerfreie, aber unter den Progressionsvorbehalt fallende Einkünfte gehabt, wird die von ihm zu zahlende Einkommensteuer folgendermaßen errechnet:

  1. a)

    Dem zu versteuerndem Einkommen werden die unter Progressionsvorbehalt stehenden Einkünfte hinzugerechnet.

  2. b)

    Es wird der Steuersatz ermittelt, der theoretisch für dieses Gesamteinkommen zu zahlen wäre.

  3. c)

    Dieser Steuersatz ist dann auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden und ergibt so die zu zahlende Steuerlast. Die unter Progressionsvorbehalt stehenden Einkünfte bleiben außen vor. Sie wurden nur bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt, nicht bei der anschließenden Berechnung.

Beispiel:

Der unverheiratete A hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000,00 EUR. Im betreffenden Steuerjahr hat er weiterhin 7.000,00 EUR Arbeitslosengeld erhalten.

  • Zu versteuerndes Einkommen: 45.000,00 EUR

  • Unter Progressionsvorbehalt stehendes Einkommen: 7.000,00 EUR

  • Summe der Einkünfte: 52.000,00 EUR

  • Theoretische Steuerlast der Gesamteinkünfte: 11.576,00 EUR

  • Diese Steuerlast entspricht einem Steuersatz von (11.576 : 520,00): 22,26 %

  • Zu zahlende Steuer: 45.000,00 EUR x 22,26 % = 10.017 EUR

 Siehe auch 

Abfindung eines Arbeitnehmers

Doppelbesteuerung

Zusammenveranlagung

BFH 12.01.2011 - I R 35/10 (Progressionsvorbehalt und Auslandsverluste)

BFH 22.01.1997 I R 152/94

BFH 06.10.1993 - I R 32/93

BFH 13.11.1991 - I R 3/91

BFH 06.10.1982 - I R 121/79

BFH 01.08.1986 - VI R 181/83

Weber: Ausländische Veräußerungsverluste beim negativen Progressionsvorbehalt; Steuer-Seminar - StSem 2011, 262