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Produzentenhaftung

Normen

§ 823 BGB

Information

Als Produzentenhaftung werden häufig die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für eine Produkthaftung auf der Grundlage der deliktsichen Produkthaftung des BGB bezeichnet. Sie ist ein Teil der Deliktshaftung und beschreibt die zivilrechtliche Verantwortung des Herstellers für die von ihm in Verkehr gebrachte Ware.

Im Gegensatz zur Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfordert die Produzentenhaftung (Produkthaftung auf deliktsrechtlicher Grundlage) ein Verschulden, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Außerdem wird nach dem Produkthaftungsgesetz nur der Schaden an "anderen Rechtsgütern" ersetzt und nicht wie bei der Produzentenhaftung auch der Schaden an der Sache selbst. Nach dem Produkthaftungsgesetz kann ferner kein Schmerzensgeld verlangt werden.

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