Rechtswörterbuch

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Planungsarten

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Als Plan werden die verschiedensten staatlichen Akte bezeichnet. Den "Plan" als geregelte Handlungsform der Verwaltung gibt es nicht.

So werden z. B. unterschieden:

  • Haushaltspläne

  • Raumordnungspläne

  • Raumbezogene Fachpläne (Planfeststellungsverfahren)

  • Entwicklungspläne

  • Bedarfspläne

Pläne können in allen möglichen Rechtsformen ergehen, so z.B. als Gesetz, als Satzung oder als Verwaltungsakt.

 Siehe auch 

Bauleitplanung

Bauplanungsrecht

Bebauungsplan

Flächennutzungsplan

Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsbeschluss

Raumordnungsplan

Vorhaben- und Erschließungsplan