Pflegschaft des Jugendamts
Normen
Information
Gemäß § 55 SGB VIII wird das Jugendamt Pfleger in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen. Dieses überträgt die Ausübung der Aufgaben auf seine Mitarbeiter. Daneben kann nach den Vorschriften eine Pflegschaft in den im BGB vorgesehenen Fällen durch das Familiengericht bestellt werden.
Hinweis:
Der Begriff "Amtspflegschaft" wurde zum 01.01.2023 aufgegeben.