Offizialprinzip
Normen
Information
Verfahrensgrundsatz im Strafprozess, Gegenstück zur Dispositionsmaxime : Das Strafverfahren wird von Amts wegen, d.h. ohne Rücksicht auf den Willen der Beteiligten von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Durchbrochen wird das Offizialprinzips im Strafprozess durch die Privatklagedelikte (§ 374 StPO).