Offizialprinzip
Normen
Information
Verfahrensgrundsatz im Strafprozess, Gegenstück zur Dispositionsmaxime : Das Strafverfahren wird von Amts wegen, d.h. ohne Rücksicht auf den Willen der Beteiligten von der Staatsanwaltschaft eingeleitet.
Durchbrochen wird das Offizialprinzips im Strafprozess durch die Privatklagedelikte (§ 374 StPO).
Siehe auch