Oberste Bundesbehörde
Oberste Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Die Bundesverwaltung ist dreistufig in oberste, mittlere und untere Bundesbehörden unterteilt.
Oberste Bundesbehörden sind keiner anderen Behörde unterstellt und für das gesamte Bundesgebiet zuständig. Ihnen kommt Verfassungsrang zu.
Oberste Bundesbehörden sind:
das Bundespräsidialamt
das Bundeskanzleramt
das Auswärtige Amt
die einzelnen Bundesministerien
der Bundesrechnungshof
das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
der Bundestagspräsident mit der Bundestagsverwaltung
der Bundesrat, soweit er Verwaltungsaufgaben erfüllt,
die Bundesbank
Oberste Bundesbehörden sind von Bundesoberbehörden abzugrenzen: Bundesoberbehörden sind einer obersten Bundesbehörde unterstellt, aber ihnen fehlt ein eigener Verwaltungsunterbau.