Rechtswörterbuch

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Mindesthaltbarkeitsdatum

 Normen 

§ 7 LMKV

 Information 

Produktauszeichnung für bestimmte Lebensmittel, die einen unbedenklichen Verzehr der Ware bis zum Ablauf des Datums gewähren soll.

Generell ist die Ware bei einer geringfügigen Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums noch zum Verzehr geeignet.

Die Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt einen Mangel im kaufvertraglichen Gewährleistungsrecht dar, wonach der Verdacht der Qualitätsminderung begründet ist.

Diejenigen Lebensmittel, die von der Auszeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums befreit sind, sind in § 7 Abs. 6 LMKV gesondert aufgeführt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist von dem Verbrauchsdatum zu unterscheiden, das bei leicht verderblichen Lebensmitteln die unbedenkliche Verzehrbarkeit begrenzt und durch den Hinweis: "Verzehrbar bis..." ausgedrückt wird.

 Siehe auch 

Kaufvertrag

BFH 22.06.2004 - VII R 74/03 (Keine handelsübliche Qualität bei Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums)

OLG Köln 06.11.1987 - 6 U 45/87