Marines Geo-Engineering
§ 5 HSEG
§ 9 HSEG
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
BT-Drs. 19/4463
BT-Drs. 194462
Geo-Engineering (oder auch Climate-Engineering) wird nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/4463 und 19/4462) als Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels diskutiert. Besonders im Fokus steht das marine Geo-Engineering, bei dem natürliche Prozesse der Meeresumwelt manipuliert werden, um die negativen Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels zu begrenzen.
Für einen Maßnahmentyp des marinen Geo-Engineerings - die Meeresdüngung - sind bereits einige Feldversuche durchgeführt worden. Ziel der Meeresdüngung ist die Reduktion der Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre. Durch gezielte Düngung der Meere soll ein Algenwachstum stimuliert werden. Nach dem Absterben der Algen sollen diese als Träger des gebundenen CO2 auf den Meeresboden sinken und dort natürliche CO2-Senken bilden.
Seit 2008 unterlag die Meeresdüngung nach verschiedenen internationalen Verträgen internationalen Moratorien. Aufgrund des Vorfalls vor der Küste Kanadas beschlossen die Vertragsparteien des Protokolls von 1996 zum Londoner Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Protokoll) am 18. Oktober 2013 eine Änderung des Londoner Protokolls und legten international verbindliche Regelungen zum marinen Geo-Engineering fest.
Deutschland hat das Protokoll ratifiziert. Der Inhalt ist in die folgenden Rechtsgrundlagen eingefügt:
§ 5 HSEG
§ 9 HSEG
Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
Durch die Ratifizierung Deutschlands und die Umsetzung in deutsches Recht wird nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/4463 und 19/4462) international ein Signal gesetzt, dass Deutschland weiterhin keine Meeresdüngung zu kommerziellen Zwecken zulassen will und auch die Forschung auf diesem Gebiet nur dann erlauben wird, wenn erhebliche, nachteilige Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ausgeschlossen sind.
Ginzky/Ruddigkeit: Geo-Engineering: doch eine Antwort auf die Klimakrise?; Zeitschrift für Umweltrecht - ZUR 2019, 449