Limited Company
Art. 49 AEUV
1. Allgemein
Die Limited Company ist im britischen Gesellschaftsrecht das Pendant zur deutschen GmbH. Ihr vollständiger Name ist "private company limited by shares".
Seitdem der Europäische Gerichtshof in dem Urteil EuGH 05.11.2002 - C 208/00 (sog. Überseering-Urteil) entschieden hat, dass aufgrund der nach Art. 49 AEUV bestehenden Niederlassungsfreiheit eine in einem der EU-Mitgliedsländer gegründete Kapitalgesellschaft auch in einem anderen EU-Mitgliedsland als Kapitalgesellschaft geführt werden kann, kam es in Deutschland zu einem gewaltigen Anstieg von Limited-Gründungen.
Es bestanden u.a. folgende Vorteile:
geringes Stammkapital
geringer bürokratischer Aufwand
grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter
es kann mit der Gesellschaft jeder gesetzlich zulässige Zweck verfolgt werden
geringe Gründungskosten
Aber die Limited hat auch Nachteile: Die Führung der Limited Company richtet sich nach britischem Recht! Dies gilt auch für das Erbrecht.
2. Brexit
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum 31.01.2020 wird das Vereinigte Königreich nach Ablauf einer Übergangsfrist als Drittstaat zu behandeln sein.
Die steuerlichen Folgen des Brexits bzw. die Abfederung dieser für die deutsche Wirtschaft sind in dem Brexit-Steuerbegleitgesetz geregelt (Brexit-StBG; abrufbar unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%[email protected]_id=%27bgbl119s0357.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s0357.pdf%27%5D__1579254594365).
Die Mögllichkeit zum Wechsel in eine deutsche Gesellschaftsform hat der Gesetzgeber in § 122m UmwG geregelt. Ein solcher Wechsel ist bis zum Ende der Übergangsphase möglich, sofern der Verschmelzungsplan nach § 122c Abs. 4 UmwG vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU oder vor dem Ablauf des Übergangszeitraums notariell beurkundet worden ist, und die Verschmelzung unverzüglich, spätestens aber zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt mit den erforderlichen Unterlagen zur Registereintragung angemeldet wird.
Zu weiteren Informationen über die Rechtslage der Limited Company aufgrund des Brexits siehe die folgende Seite
sowie allgemein insbesondere die Seiten der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing (www.gtai.de).
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Herrler/Schneider: Go ahead, come back - von der Limited (zurück) zur GmbH. Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen mit Erfahrungsbericht; Deutsches Steuerrecht - DStR 2009, 2433
Hoppe/Seitz: Die englische Limited nach dem Brexit: Zur zukünftigen Anerkennung in Deutschland und Umwandlung durch grenzüberschreitende Verschmelzung; Der Betrieb - DB 2020, 434
Schall: Die Pfändung von Anteilen an einer englischen Kapitalgesellschaft (private / public company limited by shares); Wertpapier-Mitteilungen - WM 2011, 2249
Schmidt: Gesellschaftsrecht; 5. Auflage 2021
Schwerdtfeger: Gesellschaftsrecht. Kommentar; 3. Auflage 2015