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Legal Professional Privilege

 Normen 

Gesetzlich nicht in Deutschland geregelt.

 Information 

Als Legal Professional Privilege wird im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Aussageverweigerungsrecht des Rechtsanwalts bzw. dessen Recht bezeichnet, die Vorlage der von der Schweigepflicht erfassten Unterlagen zu verweigern, insbesondere bei Durchsuchungen, Beschlagnahmen und anderen Zwangsmaßnahmen.

Die Frage, ob die Unterlagen eines Syndikusanwalts u.a. bei Durchsuchungen der Europäischen Kommission zur Feststellung von Wettbewerbsverstößen dem Legal Professional Privilege unterfallen, wurde durch das Gericht der Europäischen Union in der Entscheidung EuG 17.09.2007 - T 125/03 verneint. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten keine klar überwiegende Tendenz zu erkennen ist, den Syndikusanwalt dem externen Anwalt gleichzustellen.

 Siehe auch 

Barrister

Europäischer Rechtsanwalt

Syndikusanwalt

Armbrüster/Wächter: Englisches Anwaltsprivileg und deutsches Vertragsrecht; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2019, 1412