Rechtswörterbuch

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Körperschaft

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Oberbegriff für bestimmte Gesellschaftsformen.

Kennzeichnend für eine Körperschaft ist, dass ihr Bestand unabhängig vom Wechsel der Mitglieder ist. Es werden folgende Formen unterschieden:

Als Pendant zur Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegen Körperschaften der Zahlung von Körperschaftsteuer, sofern sie nicht aufgrund ihres gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können.

 Siehe auch 

Aktiengesellschaft

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Genossenschaft

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Körperschaftsteuer

Verband

Personengesellschaft

Verein - nichtrechtsfähiger

Verein - rechtsfähiger