Körperschaft
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Oberbegriff für bestimmte Gesellschaftsformen.
Kennzeichnend für eine Körperschaft ist, dass ihr Bestand unabhängig vom Wechsel der Mitglieder ist. Es werden folgende Formen unterschieden:
(Privatrechtliche) Körperschaft ist der Oberbegriff für Vereine, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Als Pendant zur Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegen Körperschaften der Zahlung von Körperschaftsteuer, sofern sie nicht aufgrund ihres gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können.