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Körperschaft

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Oberbegriff für bestimmte Gesellschaftsformen.

Kennzeichnend für eine Körperschaft ist, dass ihr Bestand unabhängig vom Wechsel der Mitglieder ist. Es werden folgende Formen unterschieden:

Als Pendant zur Einkommensteuer natürlicher Personen unterliegen Körperschaften der Zahlung von Körperschaftsteuer, sofern sie nicht aufgrund ihres gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks eine Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können.

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