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Klageverzichtsvereinbarung

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

1 Allgemein

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer auf die Erhebung oder Durchführung der Kündigungsschutzklage nach erklärter Kündigung verzichten. Bei dem Verzicht kann es sich je nach Lage des Falles um einen Aufhebungsvertrag, einen Vergleich, einen Klageverzichtsvertrag oder ein Klagerücknahmeversprechen handeln. Welche der Gestaltungsmöglichkeiten die Parteien gewählt haben, ist durch Auslegung zu ermitteln.

2 Vorgaben des BAG für die wirksame Vereinbarung einer Klageverzichtsvereinbarung

2.1 Schriftform

Die Erklärung "Hiermit bestätige ich den Erhalt der obigen Kündigung und verzichte auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage" wurde als Auflösungsvertrag i.S.d. § 623 BGB angesehen. Derartige Vereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, müssen die Schriftform der §§ 623, § 126 BGB einhalten (BAG 19.04.2007 - 2 AZR 208/06).

2.2 Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers

metis