Rechtswörterbuch

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Jagdschaden

 Normen 

§ 33 BJagdG

Jagdgesetze der Länder

 Information 

Durch die Jagdausübung entstandener Schaden.

Der Jagdschaden ist von dem Wildschaden und den durch die Ausübung der Jagd entstandenen Haftpflichtschaden zu unterscheiden.

Als Jagdschaden werden Schäden bezeichnet, die durch die missbräuchliche Ausübung der Jagd an einem Grundstück entstehen.

Beispiel:

Durchqueren eines Getreidefeldes ohne ersichtlichen Grund.

Das Verfahren zur Feststellung der Höhe des Jagdschadens entspricht dem Wildschadenfeststellungsverfahren.

 Siehe auch 

Befriedeter Bezirk

Berufsjäger

Jagd

Jagdaufseher

Jagdgenossenschaft

Jagdsteuer

Wildschaden

Leonhardt/Bauer/von Löwis of Menar: Wild- und Jagdschadenersatz; Loseblattwerk

Schuck: Bundesjagdgesetz, Kommentar; 1. Auflage 2010

Thies: Anleitung zur Geltendmachung und Feststellung von Wild- und Jagdschaden; 8. Auflage 2006