Jagdschaden
Normen
Jagdgesetze der Länder
Information
Durch die Jagdausübung entstandener Schaden.
Der Jagdschaden ist von dem Wildschaden und den durch die Ausübung der Jagd entstandenen Haftpflichtschaden zu unterscheiden.
Als Jagdschaden werden Schäden bezeichnet, die durch die missbräuchliche Ausübung der Jagd an einem Grundstück entstehen.
Beispiel:
Durchqueren eines Getreidefeldes ohne ersichtlichen Grund.
Das Verfahren zur Feststellung der Höhe des Jagdschadens entspricht dem Wildschadenfeststellungsverfahren.
Siehe auch
Leonhardt/Bauer/von Löwis of Menar: Wild- und Jagdschadenersatz; Loseblattwerk
Schuck: Bundesjagdgesetz, Kommentar; 1. Auflage 2010
Thies: Anleitung zur Geltendmachung und Feststellung von Wild- und Jagdschaden; 8. Auflage 2006