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Jagdschaden

Normen

§ 33 BJagdG

Jagdgesetze der Länder

Information

Durch die Jagdausübung entstandener Schaden.

Der Jagdschaden ist von dem Wildschaden und den durch die Ausübung der Jagd entstandenen Haftpflichtschaden zu unterscheiden.

Als Jagdschaden werden Schäden bezeichnet, die durch die missbräuchliche Ausübung der Jagd an einem Grundstück entstehen.

Beispiel:

Durchqueren eines Getreidefeldes ohne ersichtlichen Grund.

Das Verfahren zur Feststellung der Höhe des Jagdschadens entspricht dem Wildschadenfeststellungsverfahren.

metis