Rechtswörterbuch

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Internationales Güterrecht

 Normen 

IntGüRVG

BT-Drs. 19/4852

 Information 

Die "VO 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands" (EuEheGüVO) sowie die "VO 2016/1104 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften" (EuPartGüVO) sind im Juli 2016 in Kraft getreten und in den teilnehmenden Mitgliedstaaten seit dem 29. Januar 2019 anzuwenden.

Das insofern am 29.01.2019 in Kraft getretene Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz (IntGüRVG) enthält die zur Durchführung der EuEheGüVO und der EuPartGüVO erforderlichen Bestimmungen. Es handelt sich hierbei um Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen, um dem Verordnungsrecht zur Wirksamkeit zu verhelfen.

Hinweis:

Zu näheren Informationen siehe die Gesetzesbegründung BT-Drs. 19/4852.

Die zu verwendenden Formblätter sind in der Durchführungsverordnung VO 2018/1990 festgelegt.

 Siehe auch 

Güterstand

Internationales Familienrechtsverfahren

Wahl-Zugewinngemeinschaft

Erbrecht in der EU

Odendahl: Die Bedeutung neuer internationaler IPR-Normen im Familien- und Erbrecht für Fälle mit Türkeibezug; Praxis des internationales Privat- und Verfahrensrechts - IPRax 2018, 450

Döbereiner: Das internationale Güterrecht nach den Güterrechtsverordnungen; Mitteilungen des bayerischen Notarvereins - MittBayNot 2018, 405