Interessenschwerpunkt
Normen
Information
Rechtsanwaltliche Qualifikationsbezeichnung.
Ein Rechtsanwalt kann zur Verdeutlichung seiner Qualifizierung Interessenschwerpunkte benennen. Die Voraussetzungen richten sich nach den Anforderungen an Teilbereiche der Berufstätigkeit mit qualifizierenden Zusätzen. Rechtsgrundlage ist § 7 BORA.
Siehe auch