Rechtswörterbuch

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Grundprinzipien - verfassungsrechtliche

 Normen 

Art. 20 GG

Art. 28 GG

 Information 

In Art. 20 GG sind fünf verfassungsrechtliche Grundprinzipien (synonym verwandte Begriffe: Staats[struktur]prinzipien, Verfassungsgrundsätze) verankert, die vor allem die soziale und verfassungsgebundene Demokratie sichern sollen:

Nach Art. 79 Abs. 3 GG handelt es sich bei diesen in Art. 20 GG niedergelegten Staatsprinzipien um unabänderliche Verfassungsgrundsätze.

 Siehe auch 

Bundesstaat

Demokratie

Rechtsstaat

Republik

Sozialstaat

Volkssouveränität