Grundprinzipien - verfassungsrechtliche
Normen
Information
In Art. 20 GG sind fünf verfassungsrechtliche Grundprinzipien (synonym verwandte Begriffe: Staats[struktur]prinzipien, Verfassungsgrundsätze) verankert, die vor allem die soziale und verfassungsgebundene Demokratie sichern sollen:
Nach Art. 79 Abs. 3 GG handelt es sich bei diesen in Art. 20 GG niedergelegten Staatsprinzipien um unabänderliche Verfassungsgrundsätze.
Siehe auch