Frühverrentung
Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.
Herabsenken des Rentenbeginns auf einen Zeitpunkt vor dem Beginn der Regelaltersrente.
Frühverrentung ist ein allgemeiner Ausdruck für verschiedene, gesetzlich oder tariflich vorgesehene Möglichkeiten eine bestimmte Rente früher als versicherungsrechtlich vorgesehen antreten zu können. Die Frühverrentung ist keine eigene Rentenart!
Derzeit bestehen u.a. folgende Formen von Frühverrentungen:
Altersrente für langjährig Versicherte ("Rente ab 63")
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Seit der Rentenreform ist der vorzeitige Bezug einer Rente ohne Inkaufnahme von Abschlägen in der Rentenhöhe stark eingeschränkt.
Boecken: Entstehung und Fälligkeit eines Anspruchs auf Abfindung bei Frühpensionierung; Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - NZA 2002, 421
Darlichau/Grüner: SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung. Kommentar; Loseblattwerk
Wenner/Eichenhofer: SGB VI - Kommentar zum SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung; 1. Auflage 2014