Formelles Polizeirecht
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Der Begriff "Formelles Polizeirecht" entspricht dem Begriff "Formeller Polizeibegriff". Er bezeichnet somit die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Organisation, die Rechte (Befugnisse) und die Pflichten (Aufgaben) der Polizei regeln.
Siehe auch