Rechtswörterbuch

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Formelles Polizeirecht

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Der Begriff "Formelles Polizeirecht" entspricht dem Begriff "Formeller Polizeibegriff". Er bezeichnet somit die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Organisation, die Rechte (Befugnisse) und die Pflichten (Aufgaben) der Polizei regeln.

 Siehe auch 

Polizeibegriff - formeller