Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung

Normen

§ 11 RVG

Information

Verfahren zur Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ohne vorherige Honorarklage.

Der Rechtsanwalt kann die als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehrsanwalt entstandene Vergütung durch das Gericht des ersten Rechtszuges festsetzen lassen. Zuständig ist der Rechtspfleger.

Der Antrag kann mit Fälligkeit der Vergütung gestellt werden.

Der Beschluss erwächst in Rechtskraft und ist vollstreckbar.

Eine andere Möglichkeit ist die Einschaltung der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.

metis