Fehlbelegungsabgabe
Gesetze, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer
Die Fehlbelegungsabgabe ist die Ausgleichszahlung für Mieter von öffentlich geförderten Wohnraum (Sozialwohnungen), deren Einkommen die zulässige Einkommensgrenze übersteigt und die daher grundsätzlich nicht mehr berechtigt sind, in den Sozialwohnungen zu wohnen. Pflegebedürftige, Schwerbehinderte Menschen und Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Freibetrag.
Der Ausdruck "Fehlbelegungsabgabe" wird zumeist nicht mehr verwendet bzw. ist nur die umgangssprachliche Bezeichnung, die gesetzliche Bezeichnung lautet "Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen" bzw. "Ausgleichszahlung zum Abbau von Fehlsubventionen".
Die Erhebung der Ausgleichszahlung bringt für die Kommunen die Problematik, dass der Wohnraum im Vergleich zu dem Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt teurer wird und die einkommensstärkeren Mieter somit ausziehen, die öffentlich geförderten Wohnviertel somit noch stärker zu sozialen Brennpunkten werden. Daher haben einige Bundesländer die Erhebung der Ausgleichszahlung abgeschafft. Ziel ist es, dass der dann günstige Wohnraum auch einkommensstärkere Bevölkerungsschichten anlockt bzw. diese bleiben und soziale Brennpunkte dann durch die Mischung der Bevölkerungsgruppen entschärft werden. Andererseits wird durch das Verbleiben von einkommensstärkeren Bevölkerungsgruppen in dem sozial geförderten Wohnraum die Wohnungsknappheit für die unteren Bevölkerungsschichten weiter verschärft.
In den einzelnen Bundesländern bestehen zum Teil voneinander abweichende Regelungen. Sofern die Möglichkeit zur Ausgleichszahlung nicht geregelt ist, hat der Vermieter nach den Regelungen der einzelnen Länder dann das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung einem berechtigten Wohnungssuchenden zu überlassen bzw. - sofern dieser nicht auszieht - die Räumung der Wohnung verlangen.
In u.a. Brandenburg, Hessen (Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes) und Thüringen Ländern wird die Ausgleichszahlung erhoben.
Hinweis:
Rechtsgrundlage in Hessen ist das Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG,HE). Die Anwendung des Gesetzes wird erläutert durch die Richtlinie zur Durchführung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes (FBAGDRL,HE).