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Facility Management

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Facility Management ist die professionelle Gebäudeentwicklung, Gebäudebewirtschaftung und/oder Gebäudeverwaltung mit dem Ziel der odnungsgemäßen Instandhaltung, Kostenminimierung sowie Nutzungsoptimierung.

Zu den generellen Aufgaben des Facility-Managers gehören u.a.:

  • Abriss, Planung, Erstellung und Renovierung von Gebäuden und Gebäudeteilen

  • Weiterentwicklung der Gebäudenutzung

  • Laufende Gebäudeverwaltung

  • Laufende Gebäudebewirtschaftung

Im Bereich der Gebäudeverwaltung würde z.B. die Leitung und Durchführung der Instandhaltung des Gebäudes in wirtschaftlicher und kaufmännischer Sicht von dem Facility-Manager erledigt. Im Bereich der Gebäudebewirtschaftung sorgen Facility-Manager u.a. für eine optimale Ausnutzung, z.B. durch eine laufende Raumvermietung.

Mittlerweile können die zur Tätigkeit im Facility Management erforderlichen Kenntnisse an seperaten Hochschulstudiengängen erworden werden, teilweise sind sie in anderen Studiengängen als Studienrichtungen/Schwerpunkte integriert.

 Siehe auch 

Dienstvertrag

www.gefma.de (Internetseite des Deutschen Verbandes für Facility Management)

Najork: Der Facility Management-Vertrag; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2006, 2881