Fachaufsicht
Normen
Information
Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrollbefugnis einer Behörde.
In der mittelbaren Staatsverwaltung erfolgt die Kontrolle des Staates durch die Rechts- und Fachaufsicht des Trägers der Verwaltung.
Lediglich die Selbstverwaltungskörperschaften unterliegen nicht der Fachaufsicht sondern nur der Rechtsaufsicht.
Innerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung obliegt der übergeordneten Behörde auch die Fachaufsicht über die nachgeordnete Behörde.
Siehe auch
Landeseigener Vollzug von Bundesgesetzen
Staatsverwaltung - unmittelbare
Groß: Was bedeutet Fachaufsicht? DVBl. (Deutsches Verwaltungsblatt) 2002, 793