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Europarat

 Normen 

Art. 220 AEUV

EuRatWahlG

 Information 

1. Allgemein

Der Europarat (engl. Council of Europe) ist eine internationale Organisation, die sich nach dem 2. Weltkrieg europapolitischen Zielen gewidmet hat. Der Europarat ist daher nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat als Organ / Institution der EU.

Sitz des Europarates ist Straßburg.

2. Aufgabe

Aufgabe des Europarats ist es, eine enge Verbindung zwischen den Mitgliedern zum Schutze der Ideale und Grundsätze herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern:

  • In den Mitgliedsstaaten sollen die Menschenrechte, die parlamentarischen Demokratien und die Rechtsstaatlichkeit sichergestellt werden.

  • Es sollen europaweite Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Normen der Mitgliedsstaaten geschlossen werden.

  • In den Mitgliedsstaaten soll das Bewusstsein für die europäische Identität geweckt werden.

Die Arbeit des Europarats vollzieht sich in der Vereinbarung von Abkommen (Konventionen) zwischen den Mitgliedsstaaten sowie den Ausspruch von Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten. Die bekannteste Konvention ist die Europäische Menschenrechtskonvention (siehe Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) von 1950. Daneben wurden u.a. vereinbart:

  • Konventionen zur Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

  • Konvention über die Grenzen der Biomedizin

  • Europäische Sozialcharta

3. Organe

3.1 Allgemein

Der Europarat besteht aus zwei Organen:

  • das Ministerkomitee

  • die Parlamentarische Versammlung

Die Entscheidungen sind in allen Organen mit einer 2/3 Mehrheit zu treffen.

3.2 Das Ministerkomitee

Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium und das wichtigste Organ des Europarats. Mitglieder sind die Außenminister (bzw. ihre Stellvertreter) der Vertragsstaaten oder deren ständige diplomatische Vertretung in Straßburg.

Aufgaben des Ministerkomitees sind u.a:

  • Genehmigung des Haushalts

  • Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern

  • Festlegung der Schwerpunkte der Politik und der Aktivitäten des Europarats

  • Überwachung der Mitgliedsstaaten bei der Einhaltung ihrer Pflichten

  • Verabschiedung von Empfehlungen an Mitgliedsstaaten

Das Komitee tagt zweimal jährlich, meistens in Straßburg. Der Vorsitz wechselt gemäß der halbjährlichen Tagung. Die Reihenfolge richtet sich nach der englischen Alphabetisierung der Mitgliedsstaaten.

4. Institutionen

Institution des Europarats sind:

5. Mitglieder

Die folgenden 47 Länder sind Mitglieder des Europarates:

Mitgliedsland:Beitrittstermin:
Albanien13.07.1995
Andorra10.10.1994
Armenien25.01.2001
Aserbeidschan25.01.2001
Belgien05.05.1949
Bosnien und Herzegowina24.04.2002
Bulgarien07.05.1992
Dänemark05.05.1949
Deutschland13.07.1950
Estland14.05.1993
Finnland05.05.1989
Frankreich05.05.1949
Georgien27.04.1999
Griechenland09.08.1949
Irland05.05.1949
Island09.03.1950
Italien05.05.1949
Kroatien06.11.1996
Lettland10.02.1995
Liechtenstein23.11.1978
Litauen14.05.1993
Luxemburg05.05.1949
Malta29.04.1965
Ehem. Jug. Rep. Mazedonien09.11.1995
Moldawien13.07.1995
Monaco05.10.2004
Montenegro11.05.2007
Niederlande05.05.1949
Norwegen05.05.1949
Österreich16.04.1956
Polen29.11.1991
Portugal22.09.1976
Rumänien07.10.1993
Russische Föderation28.02.1996
San Marino16.11.1988
Schweden05.05.1949
Schweiz06.05.1963
Serbien und Montenegro03.04.2003
Slowakei30.06.1993
Slowenien14.05.1993
Spanien24.11.1977
Tschechische Republik30.06.1993
Türkei13.04.1950
Ukraine09.11.1995
Ungarn06.11.1990
Vereinigtes Königreich05.05.1949
Zypern24.05.1961
 Siehe auch 

Europäische Union

http://www.coe.int (Internetseite des Europarates)

Albers: Die rechtlichen Standards der Biomedizin-Konvention des Europarats; Europa und Recht - EuR 2002, 801

Brummer: Der Europarat. Eine Einführung; 1. Auflage 2008