Rechtswörterbuch

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Erkenntnisverfahren

 Normen 

§§ 1 - 703 d ZPO

 Information 

Teil der gerichtlichen Tätigkeit.

Das gerichtliche Verfahren unterteilt sich in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren.

Erkenntnisverfahren ist der Teil des Verfahrens bis zur Erlangung eines Titels, d.h. in den meisten Fällen bis zum Erlass des endgültigen Urteils. An das Erkenntnisverfahren kann sich, wenn die im Urteil unterlegene Partei die Urteilsforderungen nicht erfüllt, das Vollstreckungsverfahren anschließen.

 Siehe auch 

Güteverhandlung - Zivilprozess

Hauptverhandlung

Zivilprozess