Rechtswörterbuch

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Einreise - unerlaubte

 Normen 

§ 14 AufenthG

 Information 

Wann eine Einreise vorliegt, hängt davon ab, ob diese an einer zugelassenen Grenzübergangsstelle erfolgt oder nicht:

An einer zugelassenen Grenzübergangsstelle ist ein Betroffener erst eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzkontrolle passiert hat (§ 13 Abs. 2 S. 1 AufenthG).

Im Übrigen liegt bereits eine Einreise vor, wenn der Betroffene die Grenze überschritten hat (§ 13 Abs. 2 S. 3 AufenthG). Bezieht man ein, dass nach Art. 20 der Verordnung 562/2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) die vorliegend relevanten Binnengrenzen abweichend von § 13 Abs. 1 AufenthG nicht nur an Grenzübergangsstellen, sondern an "jeder Stelle" ohne Personenkontrollen überschritten werden können und Grenzübergangsstellen nach der Verordnung für das Überschreiten der Außengrenzen zugelassene Orte für den Grenzübertritt sind (Art. 2 Nr. 8 Schengener Grenzkodex), es mithin an Binnengrenzen grundsätzlich keine Grenzübergangsstellen gibt, erfolgt die Einreise nach Deutschland mit dem (fahrenden) Zug mangels Grenzkontrollen bereits mit dem Grenzübertritt. Siehe insofern auch Nr. 13.2.7 der Verwaltungsvorschrift zu § 13 AufenthG (OVG Rheinland-Pfalz 21.04.2016 - 7 A 11108/14).

Die Einreise eines Ausländers in die Bundesrepublik ist unerlaubt, wenn

  • er keinen erforderlichen Pass oder Passersatz besitzt,

  • keinen Aufenthaltstitel besitzt

    oder

  • er nach § 11 Abs. 1 AufenthG aufgrund eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht einreisen darf.

    Ausländer, die gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verstoßen, dürfen zur Sicherung der Zurückschiebung grundsätzlich unter den im Gesetz im Übrigen genannten Voraussetzungen in Sicherungshaft genommen werden, da in diesem Fall die Fluchtgefahr widerleglich vermutet wird (§§ 62 ff. AufenthG).

 Siehe auch 

Abschiebung

Abschiebungshaft

Aufenthalt - illegaler

Inobhutnahme

Visum

Zurückschiebung - Ausländerrecht

OLG Brandenburg 22.01.2004 - 2 Ss 36/03(Unerlaubte Einreise durch Zigarettenschmuggel)

VGH Baden-Württemberg 20.02.2002 - 11 S 2734/01, EZAR 047 Nr. 2 (Einreise über sichere Drittstaaten)

OVG Rheinland-Pfalz 11.05.1994 - 7 B 11196/94, InfAuslR 1994, 352 (Notwendigkeit eines Visums bei Bürgerkriegsflüchtling)

Espenhorst\Kemper: Gekommen, um zu bleiben? Auswertung der Inobhutnahme nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland im Jahr 2013; Jugendhilfe 2015, 128

Thym: "Zurückweisungen" von Asylbewerbern nach der Dublin III-Verordnung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2018, 2353