E-Commerce - Rückgaberecht
Nicht mehr gesetzlich geregelt.
Das Recht der Rückgabe der gekauften Ware im E-Commerce bestimmt sich nach der Art des Vertragspartners:
Bei Vorliegen eines Verbrauchervertrages:
Der E-Commerce-Vertrag ist eine Unterform des Fernabsatzvertrages, sofern eine Vertragspartei ein Verbraucher ist.
Mit der am 13. Juni 2014 in Kraft getretenen Reform des Verbraucherrechts 2014 ist das Rückgaberecht nicht mehr als Recht des Verbrauchers vorgesehen. Vielmehr handelt es sich bei der Rückgabe gemäß § 357 BGB nunmehr um eine Pflicht des Verbrauchers, wenn er wirksam von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.
Hinweis:
Zu den Einzelheiten siehe den Beitrag "Widerruf - Fernabsatzvertrag".
Bei einem sonstigen Vertrag:
Das Rückgaberecht entspricht grundsätzlich dem allgemeinen Recht. Siehe insofern den Beitrag "Kaufvertrag - Gewährleistung".