Durchbrechung der Rechtskraft
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Die Rechtskraft kann in Ausnahmefällen bei dem Vorliegen der Voraussetzungen der folgenden Rechtsinstitute durchbrochen werden:
- 1.
- 2.
- 3.
Klage aus § 826 BGB: Siehe den Beitrag "Schadensersatz aufgrund sittenwidriger Schädigung"
- 4.
- 5.
Wiederaufgreifen des Verfahrens (im Verwaltungsrecht)