Digitaler Nachlass
Der BGH hat mit der Entscheidung BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 die lange ungeklärte Frage beantwortet, wer postmortal Zugang zum Benutzerkonto eines sogenannten sozialen Netzwerks hat:
"Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen."
Soziale Netzwerke - Rechtsdurchsetzung
Burandt/Pein: Digitaler Nachlass: So gelingt der Zugang zu den Daten in der Praxis; Erbrecht effektiv - EE 2019, 81
Frieser/Sarres/Stückemann/Tschichoflos: Handbuch des Fachanwalts Erbrecht; 7. Auflage 2019
Kirschhöfer: Digitaler Nachlass in der Bankpraxis. Erbrechtliche Fragestellungen des digitalen Nachlasses beim Online-Banking und elektronischen Postfach; ComRechtsPraxis - CRP 2019, 230
Burandt/Pein: Digitaler Nachlass: Zugang zum Kryptovermögen des Erblassers und praktische Folgeprobleme; Erbrecht effektiv - EE 2019, 153
Reimann/Bengel/Mayer: Testament und Erbvertrag; 7. Auflage 2020