Rechtswörterbuch

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Digitaler Nachlass

 Normen 

§§ 1922 BGB

 Information 

Der BGH hat mit der Entscheidung BGH 12.07.2018 - III ZR 183/17 die lange ungeklärte Frage beantwortet, wer postmortal Zugang zum Benutzerkonto eines sogenannten sozialen Netzwerks hat:

"Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen."

 Siehe auch 

Erbengemeinschaft

Erbengemeinschaft - ungeteilt

Erbenhaftung

Erbfolge

Erbrecht des Ehegatten

Erbschaft

Erbschaftsbesitzer

Erbschaftsteuer

Erbschein

Ersatzerbe

Nacherbe

Pflichtteil

Soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke - Rechtsdurchsetzung

Testament

Testamentsvollstrecker

Vorerbe

Burandt/Pein: Digitaler Nachlass: So gelingt der Zugang zu den Daten in der Praxis; Erbrecht effektiv - EE 2019, 81

Frieser/Sarres/Stückemann/Tschichoflos: Handbuch des Fachanwalts Erbrecht; 7. Auflage 2019

Kirschhöfer: Digitaler Nachlass in der Bankpraxis. Erbrechtliche Fragestellungen des digitalen Nachlasses beim Online-Banking und elektronischen Postfach; ComRechtsPraxis - CRP 2019, 230

Burandt/Pein: Digitaler Nachlass: Zugang zum Kryptovermögen des Erblassers und praktische Folgeprobleme; Erbrecht effektiv - EE 2019, 153

Reimann/Bengel/Mayer: Testament und Erbvertrag; 7. Auflage 2020