Digitale Vermittlungsdienste
VO 2022/2065
BT-Drs. 20/10031 (zu dem am 14.05.2024 in Kraft getretenen DDG)
Die EU-VO 2022/2065 wird als »Digital Service Act (DSA)« bezeichnet. Die Verordnung gilt seit dem 17. Februar 2024 direkt in den Mitgliedstaaten der EU.
Die Durchführung der Verordnung wird in Deutschland durch das »Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)« geregelt.
Ziel des DSA ist es, für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einheitliche horizontale Regeln festzulegen für ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld, in dem die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte, darunter der Verbraucherschutz, wirksam geschützt werden. Zudem soll eine starke und dauerhafte Aufsichtsstruktur aufgesetzt werden, die eine wirksame Aufsicht über digitale Vermittlungsdienste in der EU sicherstellt.