Bundesoberbehörde
Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung, die einer obersten Bundesbehörde (einem Bundesministerium) untersteht, aber keinen eigenen Verwaltungsunterbau hat.
Sachlich sind Bundesoberbehörden dem Geschäftsbereich eines Bundesministeriums zugeordnet. Örtlich ist die jeweilige Bundesoberbehörde für das gesamte Bundesgebiet zuständig.
Bundesoberbehörden besitzen zwar keine weitere zusätzliche Verwaltungsuntergliederung, aber sie können unselbstständige Außenstellen einrichten.
Beispiel:
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahnen
Das Bundeskriminalamt
Das Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Robert-Koch-Institut (ehemals Bundesgesundheitsamt)
Die Bundesbaudirektion
Das Statistische Bundesamt
Das Umweltbundesamt
Das Bundeskartellamt