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Bundesinstitut für Risikobewertung

Normen

BfRG

Information

Institut zur Verstärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Das 2002 errichtete Bundesinstitut für Risikobewertung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.

Dem Institut obliegen gemäß § 2 BfRG u.a. folgende Aufgaben:

  • Die Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes.

  • Die wissenschaftliche Beratung des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft und anderer oberster Bundesbehörden.

  • Die Zusammenarbeit mit Dienststellen der Europäischen Union.

  • Die wissenschaftliche Forschung.

  • Die Bewertung der Gesundheitsgefährlichkeit von Chemikalien.

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