Bundesinstitut für Berufsbildung
Normen
Information
Die Aufgaben und die Organisation des Bundesinstituts für berufliche Bildung sind in den §§ 89 - 100 BBIG gesetzlich geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Bonn. Es bestehen gemäß § 90 BBIG u.a. folgende Aufgaben:
wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildung
Mitwirkung an der Erstellung/Aktualisierung von Ausbildungsordnungen
Mitwirkung an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts
Führung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe
Der Sitz des Institutes ist Bonn. Seine Organe sind der Hauptausschuss und der Präsident, der das Institut leitet und nach außen vertritt.