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Bundesinstitut für Berufsbildung

Normen

§§ 89 - 100 BBIG

Information

Die Aufgaben und die Organisation des Bundesinstituts für berufliche Bildung sind in den §§ 89 - 100 BBIG gesetzlich geregelt. Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Bonn. Es bestehen gemäß § 90 BBIG u.a. folgende Aufgaben:

  • wissenschaftliche Forschung zur Berufsbildung

  • Mitwirkung an der Erstellung/Aktualisierung von Ausbildungsordnungen

  • Mitwirkung an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts

  • Führung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe

Der Sitz des Institutes ist Bonn. Seine Organe sind der Hauptausschuss und der Präsident, der das Institut leitet und nach außen vertritt.

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